Der Landrat des Kreises Düren, Wolfang Spelthahn (CDU), forderte in der vergangenen Woche einen extra harten Lockdown mitsamt einer Ausgangssperre für die Bürger unserer Region. Zu seinen Forderungen zählten: Reduzierung privater Zusammenkünfte auf Personen aus zwei Haushalten, strengere Besuchsbeschränkungen in Pflegeeinrichtungen, weitere Beschränkungen im Einzelhandel und eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Demnach darf man seine Wohnung in diesem Zeitraum nur noch mit triftigem Grund verlassen. Auf Baugenehmigungen wartet man eine halbe Ewigkeit, hier hat sich der Staat beeilt: die Beschränkungen gelten ab heute.
Statt auf individuelle Lösungen und Konzepte, insbesondere für die Risikogruppen, zu setzen, greift man zur untauglichen Holzhammermethode Lockdown. Noch im September sicherte der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu, man würde ,,keinen Friseur mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird uns nicht noch mal passieren.“
Knapp drei Monate später haben wir eine Maskenpflicht in den Innenstädten, Restaurants, Bars sowie Freizeiteinrichtungen haben wieder geschlossen und es drohen weitere Beschränkungen. Ein zweiter harter Lockdown wird als alternativlos dargestellt. Dies verfolgt vor allem den Zweck, dass die Regierung dem Bürger eine besondere Aktivität und Härte im Kampf gegen Corona vorspielt, um die eigenen Verfehlungen in der Corona-Politik zu überdecken. Neben den oben genannten falschen Ladenöffnungsversprechen sind auch die fehlenden FFP2-Masken zu erwähnen, die gerade im Pflegesektor unverzichtbar sind. Die Auslieferung dieser Masken an Beschäftige von Pflegeeinrichtungen begann erst am 10. November 2020 (!) und wird wahrscheinlich bis Ende Januar 2021 dauern. Ein weiteres Versäumnis, das vermeidbar gewesen wäre.
Dabei gibt es im Kampf gegen Corona durchaus Alternativen, wie man am Beispiel Tübingen erkennen kann: dort sind Risikogruppen nicht mehr auf Bus und Bahn angewiesen, sondern können zum Nahverkehrstarif mit dem Taxi fahren. Außerdem gelten in den Supermärkten spezielle Öffnungszeiten für Senioren und sie erhalten vom Gesundheitsamt FFP2-Masken, die einen wirksamen Schutz vor Corona versprechen. Durch diese Maßnahmen gibt es in den Pflegeheimen in Tübingen seit Mai keinen einzigen Corona-Fall mehr.
Wie man am Musterbeispiel Tübingen sieht, ist es absolut möglich Risikogruppen effektiv vor Corona zu schützen und dabei gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit, als wichtige Grundlage unseres Rechtsstaates, zu wahren. Stattdessen nutzt die Regierung die Corona-Pandemie, um ihre Macht sowie Befugnisse zu erweitern und zu zentralisieren, wie man auch am umstrittenen Infektionsschutzgesetz sieht. Nach diesem neuen Gesetz kann die Regierung, wenn gewisse, willkürlich festgelegte Schwellenwerte überschritten sind, Schutzmaßnahmen ergreifen, die die Grundrechte der Bürger einschränken. Dazu gehören: Schließung von Groß- und Einzelhandel sowie Gastronomiebetrieben, Absagen und Auflagen für Veranstaltungen, einschließlich religiöse Zusammenkünfte und Demonstrationen.
Damit können Grundrechte jetzt nach Bedarf weggetestet werden. In diesem Zusammenhang sorgt auch die o.g. Ausgangssperre im Kreis Düren von 21 bis 5 Uhr für großen Unmut bei den Bürgern. Anstatt effektive Maßnahmen zum Schutz der Risikogruppen nach dem Vorbild Tübingens durchzuführen, sollen die Grundrechte aller Dürener weiter eingeschränkt werden. Es bleibt zweifelhaft, dass dieser Überbietungswettbewerb mit immer größeren Einschränkungen zum Erfolg führt.